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Eine Auffangwanne wird dazu genutzt um wassergefährdende Stoffe die aus einem Behälter austreten aufzufangen. Diese Auffangwannen sind in unterschiedlichen Größen erhältlich und werden aus diversen Materialien (z.b. Stahl, Kunststoff oder Edelstahl) gefertigt und angeboten. Außerdem sind in Deutschland für die vorschriftsgemäße Lagerung von umweltgefährdenden Flüssigkeiten, sowie anderen Gefahrstoffen der Einsatz von Auffangwannen vom Gesetzgeber vorgeschrieben worden.

 

Regelungen und Normen für den Einsatz von Auffangwannen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 62 und der TRGS 510 haben ein klare Gesetzgebung, die vom Gesetzgeber formuliert worden ist. Bei der Lagerung, dem Umfüllen oder dem Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen muss ein ,,Auffangraum" vorhanden sein, dies gilt vor allem für Unternehmen, die täglich mit Gefahrstoffen zu tun haben und diese auch lagern. Mit einer Auffangwanne sollen die austretenden Flüssigkeiten aufgefangen werden und gleichzeitig verhindert werden, dass die Gefahrstoffe in den Boden einsinken. Als Gefahrstoffe zählen alle wassergefährdenden, entzündbaren oder andersweitigen gefährlichen Stoffe (z.B. Öle, Trennmittel, Reiniger, Farben, Lacke, Löschwasser). Eine Auffangwanne ist daher eine technische Variante eines Raumes mit dem der Austritt von Flüssigkeiten durch ein bestimmtes Rückhaltevolumen gesichert sein soll. Die Umwelt und der Mensch sollen mithilfe von Auffangwannen vor Schäden bewahrt werden.

 

Die passende Wanne für den richtigen Einsatz

Eine Auffangwanne kann aus unterschiedlichen Materialien bestehen und der zu bearbeitende Gefahrstoff entscheidet über den Wannentyp der benötigt wird. Die Wannen werden aus Stahl, Kunststoff und Edelstahl gefertigt. Auffangwannen aus Polyethylen und Edelstahl sind dabei für den Umgang mit aggressiven Chemikalien wie Säuren und Laugen gedacht. Stahlwannen hingegen werden für die Arbeit mit wassergefährdenden Stoffen und entzündbaren wie Öle, Trennmittel, Reiniger, Farben und Lacke hergenommen. Der Stoff aus dem die Auffangwanne besteht muss grundsätzlich mit dem zu lagernden Produkt verträglich sein, damit diese nicht zerstört werden.

Bei der Größe der Auffangwanne wird vom Gesetzgeber ein ausreichendes Auffangvolumen vorgeschrieben. Es müssen mindestens 10% der eingelagerten Menge des größten Behälters von der Auffangwanne aufgenommen werden. Sollte der Lagerort in einem Wasserschutzgebiet zugelassen sein, muss nach den Regelungen des Gesetzgebers die gesamte Lagermenge (100%) von der Wanne aufgefangen werden. Damit die Belüftung bei der Lagerung mit entzündlichen Stoffen nicht gefährdet wird, darf die Wannenhöhe nicht höher als 500mm sein. Jedoch kann durch die Installation von einer technischen Belüftung die Höhe der Auffangwanne, um die erforderliche Länge erweitert werden. In unseren Online-Shop bieten wir ihnen deshalb ein umfangreiches Sortiment mit vielen unterschiedlichen Auffangwannentypen für jeden Anwendungsfall.

 

Weitere wichtige Kriterien für den Einsatz von Auffangwannen

Die Auffangwannen haben je nach Einsatzzweck gewisse Anforderungen die für eine optimale Nutzung erforderlich sind. Für einen verbesserten Transport werden einige Modelle mit Haltern oder anderen Funktionen ausgestattet, damit die Produkte sicherer und einfacher befördert werden können. Der Einsatz von Auffangwannen im Außenbereich verlangt eine Überdachung der Lagerstätte, damit bei starken Regenfällen die Wannen nicht volllaufen und die eigentliche Funktion gewährleistet ist. Zum Schutz für größere Flächen gibt es sogenannte Bodenschutzwannen, mit denen das Eindringen von Gefahrstoffen in das Grundwasser verhindert werden soll. Mit diesen Bodenschutzwannen und dem passenden Zubehör(Randbefestigung, Auffahrrampe, uvm.) lassen sich ganze Räume sicher auskleiden. Dadurch entsteht aus den betroffenen Räumlichkeiten mit wenig Aufwand ein flexibles und sicheres gesetzeskonformes Gefahrstofflager.

 

Die Bedeutung von StawaR

Hierbei handelt es sich um eine technische Baubestimmung und eine spezielle Stahlwannenrichtlinie, die ein Bestandteil der Bauregeliste des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ist. Hier ist formuliert, dass Auffangwannen aus Stahl flüssigkeitsdicht, beständig gegen den gelagerten Stoff sowie korrosionsgeschützt sein müssen. Die Mindestwanddicke einer Stahlwanne muss 3mm betragen und für Edelstahlwannen gelten 2mm als ausreichend. Ein Schweißnachweis muss bei geschweißten Auffangwannen vorliegen und soll sicherstellen, dass die Arbeit von ausgebildeten und zertifizierten Personal ausgeübt wurde. Darüber hinaus sind noch weitere Bestimmungen über die Pflichten der Betreiber der Auffangwannen in dieser Richtlinie aufgeführt:

  • regelmäßige Prüfung und Wartung
  • umgehende Schadensbehebung
  • genaue und regelmäßige Reinigung
  • ordnungsgemäße Entsorgung von Gefahrstoffen
  • bestimmungsgemäße Nutzung