Beschreibung
Weitspannregale von SCHULTE Lagertechnik schaffen große Lagerkapazität auf kleinem Raum für sperrige, schwere und voluminöse Güter. Konstruiert für eine einfache Montage, sind unsere Weitspannregale sehr flexibel einsetzbar und leicht umzubauen. Die verwindungssteifen Längstraversen oder Holme garantieren eine hohe Belastbarkeit. Spannweiten von bis zu 2.500 mm ermöglichen je nach Ausführung Feldlasten von 400 bis 1.015 kg.
• Zeitersparnis durch schnelle und einfache Montage und flexible Umbaumöglichkeiten
• sichere Lagerung schwerer und sperriger Güter durch hohe Belastbarkeit
• hohe Flexibilität durch verschiedene Regalbreiten und Höhen sowie umfangreiches Zubehörangebot
Weitspannregale dürfen nur per Hand beladen werden. Kombinierbar mit den Stecksystem-Regalen. Rahmen werden aus transporttechnischen Gründen zerlegt geliefert. Bei Komplettregalen werden T-Profile und Tiefenriegel standardmäßig in der Ausführung MULTIplus steckbar geliefert.
Regale mit einem Höhen/Tiefen-Verhältnis größer 5:1 müssen gemäß DGUV Regel 108-007 (BGR 234) gegen Kippen gesichert werden.
Beispiel: Ein Regal mit einer Tiefe von 400 mm und einer Höhe von 2.500 mm muss durch eine Wand-, Fußverankerung oder Kopfverbände gesichert werden. Die angegebenen Traglasten gelten für gleichmäßig verteilte Lasten je Regalboden.
• Grundregal: Nennlänge + 60 mm
• Anbauregal: Nennlänge + 6 mm
• Rahmentiefe gesamt: Nenntiefe + 36 mm
• Höhe der Holme: 65 mm
• Knicklänge: Die freie Knicklänge darf nicht mehr als 600 mm betragen.
- passend für alle Holmtypen
- zur Auflage auf eine Holmebene
- sichere Auflage durch Übergreifen über die Holme
- verzinkt
Sicherheitshinweise:
- Fachlast ist die maximale Belastung pro Fachboden (bei gleichmäßiger Belastung).
- Feldlast ist die maximale Belastung pro Regalfeld (bei gleichmäßiger Belastung).
- Regale mit einem Höhen-/Tiefenverhältnis größer als 5:1 müssen gegen Kippen gesichert werden (DGUV Regel 108-007).
Beispiel: 1750 mm Höhe : 335 mm Tiefe = 5,22 - Das Regal ist zu sichern. - Eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn die Fachlast größer als 200 kg oder die Feldlast größer als 1000 kg ist. Bis zu diesen Werten sind keine Belastungsschilder vorgeschrieben.
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