Beschreibung
Die sichere Lagerung wassergefährdender Stoffe ist eine besondere Herausforderung. Mit den Umweltregalen von SCHULTE Lagertechnik lassen sich Öle, Lacke und Verdünner in Kleingebinden sach- und umweltgerecht aufbewahren.
• sachgerechte Lagerung wassergefährdender Stoffe
• Kleingebinderegale in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich
• Auffangwannen mit Übereinstimmungserklärung ÜHP
• bei austretenden Flüssigkeiten verhindern die Auffangwannen das Versickern in den Fußboden bzw. in das Grundwasser
• Wannenböden aus verzinktem Stahlblech fangen eventuell auslaufende Flüssigkeiten sicher auf
• kürzere Lagerlaufzeiten durch beidseitige Nutzbarkeit
• schneller Aufbau durch einfaches Stecken der Universalträger und Auflegen der Wannenböden
Bei Komplettregalen werden T-Profile und Tiefenriegel standardmäßig in der Ausführung MULTIplus steckbar geliefert. Wünschen Sie vormontierte Rahmen, werden diese bis 2.500 mm Höhe und 600 mm Tiefe gegen Mehrpreis werkseitig genietet.
Regale mit einem Höhen/Tiefen-Verhältnis größer 5:1 müssen gemäß DGUV Regel 108-007 (BGR 234) gegen Kippen gesichert werden.
Beispiel:
Ein Regal mit einer Tiefe von 300 mm und einer Höhe von 2.000 mm muss durch eine Wand-, Fußverankerung oder Kopfverbände gesichert werden. Die angegebenen Traglasten gelten für gleichmäßig verteilte Lasten je Regalboden.
Grundregal: Nennlänge + 60 mm
Anbauregal: Nennlänge + 6 mm
Rahmentiefe gesamt: Nenntiefe + 36 mm
Auffangwanne:
Grundregal: 1.096 x 570 mm
Anbauregal: 1.005 x 570 mm
- 4 Wannenböden und 1 MULTIplus150 Abdeckboden
- bis 150 kg belastbare Wannen mit 60 mm Kantenhöhe
- Volumen der Wannenböden: Tiefe 500 mm = 18 Liter / Tiefe 600 mm = 22 Liter
- Wannen im Raster von 25 mm in der Höhe verstellbar
- Aussteifung durch Längenriegel
- verzinkt
Sicherheitshinweise:
- Fachlast ist die maximale Belastung pro Fachboden (bei gleichmäßiger Belastung).
- Feldlast ist die maximale Belastung pro Regalfeld (bei gleichmäßiger Belastung).
- Regale mit einem Höhen-/Tiefenverhältnis größer als 5:1 müssen gegen Kippen gesichert werden (DGUV Regel 108-007).
Beispiel: 1750 mm Höhe : 335 mm Tiefe = 5,22 - Das Regal ist zu sichern. - Eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn die Fachlast größer als 200 kg oder die Feldlast größer als 1000 kg ist. Bis zu diesen Werten sind keine Belastungsschilder vorgeschrieben.
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